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   BFH, 22.01.2004 - III R 39/02   

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https://dejure.org/2004,2021
BFH, 22.01.2004 - III R 39/02 (https://dejure.org/2004,2021)
BFH, Entscheidung vom 22.01.2004 - III R 39/02 (https://dejure.org/2004,2021)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - III R 39/02 (https://dejure.org/2004,2021)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    BauGB §§ 29, 35; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2

  • Judicialis

    BauGB § 29; ; BauGB § 35; ; EigZulG § 2 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 29 § 35; EigZulG § 2 Abs. 1 S. 2
    Keine Eigenheimzulage für die Anschaffung eines im Außenbereich als Behelfsheim errichteten Gebäudes

  • datenbank.nwb.de

    Keine Begünstigung der Anschaffung eines im Außenbereich als Behelfsheim errichteten Gebäudes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Eigenheimzulage für Behelfsheim im Außenbereich?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behelfsheim ? Nutzung zum dauernden Wohnen ? Duldung durch Baubehörde ? Keine Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatsächliche und rechtliche Eignung von Räumen zum Wohnen als Voraussetzung der Gewährung der Eigenheimzulage; Formelle und materielle Baurechtmäßigkeit; Passiver Bestandsschutz bei unveränderter Nutzung eines Gebäudes zu Wohnzwecken

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Eigenheimzulage bei fehlender Baugenehmigung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 2 Abs 1
    Baugenehmigung; Schwarzbau

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 205, 146
  • BB 2004, 928 (Ls.)
  • DB 2004, 966 (Ls.)
  • BStBl II 2004, 487
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 05.08.1991 - 4 B 130.91

    Unbegründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Bestehen eines

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
    Abgesehen davon, dass nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung erhebliche Zweifel bestehen, ob eine Verwirkung in den Fällen formeller oder materieller Illegalität eines Bauvorhabens überhaupt in Betracht kommt (vgl. z.B. Urteile des OVG Lüneburg vom 22. März 2001 1 L 4487/99, Niedersächsisches Verwaltungsblatt --NdsVBl-- 2002, 22, und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2002 9 UZ 700/02, Baurecht 2003, 594), setzt der Tatbestand der Verwirkung nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 5. August 1991 4 B 130.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35) unter anderem ein Verhalten der zuständigen Behörde voraus, das bei dem Verpflichteten das berechtigte Vertrauen entstehen lässt, die Behörde werde aus überlegten Gründen von ihren Befugnissen, gegen den rechtswidrigen Zustand einzuschreiten, keinen Gebrauch machen (OVG Lüneburg in NdsVBl 2002, 22).
  • BVerwG, 07.11.1997 - 4 C 7.97

    Bauvorhaben; landesrechtliche Anforderungen; Abstandsflächenrecht;

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
    Dieser dem Objekt anhaftende sog. passive Bestandsschutz ist eine Ausformung des Eigentums aus Art. 14 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), das in den Regelungen des Bauplanungsrechts und den Bestimmungen der Landesbauordnungen über den Abbruch von Gebäuden seinen Ausdruck findet (BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 4 C 7.97, BRS 59 Nr. 109; Dolde in Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, S. 311, 312, m.w.N. zur Rechtsprechung).
  • BVerwG, 09.09.2002 - 4 B 52.02

    Entprivilegierung und Bestandsschutz

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
    Damit entfällt auch der Bestandsschutz, der dem Gebäude zukommt (BVerwG, Beschluss vom 9. September 2002 4 B 52.02, BRS 65 Nr. 92, m.w.N.).
  • BFH, 22.01.2004 - III R 52/01

    Eigenheimzulage für nicht genehmigtes Einfamilienhaus

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
    Anders als in Herstellungsfällen kann die Eigenheimzulage bei Anschaffung einer Wohnung aber auch dann zu gewähren sein, wenn keine Baugenehmigung vorgelegt werden kann, aber das Gebäude in seinem Bestand geschützt ist und vom Anspruchsberechtigten uneingeschränkt zu Wohnzwecken genutzt werden darf (Senatsurteil vom 22. Januar 2004 III R 52/01, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 28.11.2001 - X R 27/01

    Sonderausgabenabzug für unentgeltlich überlassene Wohnung

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
    aa) Da der Begriff der Wohnung voraussetzt, dass die Räume tatsächlich und rechtlich zum Wohnen auf Dauer geeignet sind (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. November 2001 X R 27/01, BFHE 197, 218, BStBl II 2002, 145, unter II. 4. a, m.w.N.), ist die Anschaffung einer Wohnung im eigenen Haus nicht nur begünstigt, wenn der Rechtsvorgänger das Gebäude in Übereinstimmung mit dem formellen oder materiellen Baurecht errichtet hat, sondern auch dann, wenn es in dem Jahr mit dem formellen oder materiellen Baurecht übereinstimmt, ab dem der Anspruchsberechtigte die Eigenheimzulage begehrt und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (in der Regel das Jahr der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken).
  • BFH, 02.06.1999 - X R 84/97

    Wohneigentumsförderung für Bauten ohne Baugenehmigung

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
    Der Nachweis für die (materielle) Baurechtmäßigkeit des Bauvorhabens kann danach nur durch eine Baugenehmigung oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist --so genannte Baufreistellungsbescheinigung-- erbracht werden (BFH-Urteil vom 2. Juni 1999 X R 84/97, BFHE 189, 70, BStBl II 1999, 598, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.08.2002 - 9 UZ 700/02

    Außenbereich; bauliche Erweiterung; Angemessenheit; Beseitigung

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
    Abgesehen davon, dass nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung erhebliche Zweifel bestehen, ob eine Verwirkung in den Fällen formeller oder materieller Illegalität eines Bauvorhabens überhaupt in Betracht kommt (vgl. z.B. Urteile des OVG Lüneburg vom 22. März 2001 1 L 4487/99, Niedersächsisches Verwaltungsblatt --NdsVBl-- 2002, 22, und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2002 9 UZ 700/02, Baurecht 2003, 594), setzt der Tatbestand der Verwirkung nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 5. August 1991 4 B 130.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35) unter anderem ein Verhalten der zuständigen Behörde voraus, das bei dem Verpflichteten das berechtigte Vertrauen entstehen lässt, die Behörde werde aus überlegten Gründen von ihren Befugnissen, gegen den rechtswidrigen Zustand einzuschreiten, keinen Gebrauch machen (OVG Lüneburg in NdsVBl 2002, 22).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 4 B 172.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligung des Vertreters des öffentlichen Interesses;

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
    Das Gebäude und seine Nutzung bilden für die baurechtliche Beurteilung eine Einheit (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 30. Januar 1997 4 B 172.96, Baurechtssammlung --BRS-- 59 Nr. 81, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 22.03.2001 - 1 L 4487/99

    Auslegung; Baugenehmigung; Beseitigungsanordnung; Bestandsschutz; konkludente

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
    Abgesehen davon, dass nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung erhebliche Zweifel bestehen, ob eine Verwirkung in den Fällen formeller oder materieller Illegalität eines Bauvorhabens überhaupt in Betracht kommt (vgl. z.B. Urteile des OVG Lüneburg vom 22. März 2001 1 L 4487/99, Niedersächsisches Verwaltungsblatt --NdsVBl-- 2002, 22, und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. August 2002 9 UZ 700/02, Baurecht 2003, 594), setzt der Tatbestand der Verwirkung nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschluss vom 5. August 1991 4 B 130.91, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 406.17 Bauordnungsrecht Nr. 35) unter anderem ein Verhalten der zuständigen Behörde voraus, das bei dem Verpflichteten das berechtigte Vertrauen entstehen lässt, die Behörde werde aus überlegten Gründen von ihren Befugnissen, gegen den rechtswidrigen Zustand einzuschreiten, keinen Gebrauch machen (OVG Lüneburg in NdsVBl 2002, 22).
  • FG Niedersachsen, 19.07.2001 - 10 K 378/98

    Eigenheimzulage bei objektiv fehlender Baugenehmigung

    Auszug aus BFH, 22.01.2004 - III R 39/02
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1014 veröffentlicht.
  • OVG Bremen, 04.02.1997 - 1 BA 39/96

    Behelfsheim; Außenbereich; Kleingartengebiet; Notwohnungsrecht der

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.1994 - 1 M 70/94

    Baurechtswidriger Zustand; Anordnung des Sofortvollzugs; Sofortvollzug;

  • OVG Saarland, 24.09.2002 - 2 R 14/01

    Erneute Abrissanordnung gegen Schwarzbau

  • BFH, 20.01.2009 - IX R 43/08

    Legalisierung des dauernden Wohnens durch öffentlich-rechtlichen Vertrag

    Entgegen der Auffassung des FG scheitert die Wohnraumförderung im Streitfall nicht daran, dass der Kläger die Wohnung baurechtswidrig errichtet hatte (vgl. zu dieser Voraussetzung die BFH-Urteile vom 22. Januar 2004 III R 39/02, BFHE 205, 146, BStBl II 2004, 487, und vom 22. Januar 2004 III R 52/01, BFHE 205, 132, BStBl II 2004, 542, m.w.N.).
  • BFH, 10.12.2004 - III B 156/03

    EigZul; Wochenendhaus

    Seine Annahme, die tatsächliche Nutzung des Hauses zum dauernden Wohnen und die schriftliche Bestätigung der Gemeinde, dass Bedenken gegen die ganzjährige Nutzung des Hauses nicht bestünden, stellten Umstände dar, die im Hinblick auf den Förderzweck des Eigenheimzulagegesetzes die formale Anknüpfung an die Lage des Hauses in einem Sondergebiet und den Inhalt der Baugenehmigung verbieten würden, hat der BFH bereits verworfen (BFH-Urteile vom 28. März 1990 X R 160/88, BFHE 160, 481, BStBl II 1990, 815, und vom 22. Januar 2004 III R 39/02, BFHE 205, 146, BStBl II 2004, 487).
  • FG Brandenburg, 02.06.2004 - 2 K 658/02

    Eigenheimzulage für angebauten Wintergarten; Genehmigungspflicht des

    Grundsätzlich ist diese Rechtsprechung auch auf das EigZulG als Nachfolgeregelung des § 10e EStG anwendbar, da das EigZulG mit der Förderung vergleichbare Zwecke verfolgt, nämlich den Erwerb von Wohneigentum für Familien mit Kindern zu erleichtern und die Vermögensbildung als Bestandteil der Altersvorsorge zu fördern (vgl. BFH, Urteil vom 22. Januar 2004 III R 39/02, BFH/NV 2004, 687 ).
  • FG Nürnberg, 07.02.2008 - VI 222/06

    Eigenheimzulage bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben - Beginn der Herstellung

    Der Begriff der Wohnung i.S. des § 2 Abs. 1 EigZulG setzt voraus, dass die Räume tatsächlich und rechtlich zum Wohnen auf Dauer geeignet sind (BFH-Urteil vom 22.01.2004 III R 39/02, BStBl II 2004, 487).
  • OVG Bremen, 28.05.2010 - 1 A 417/07

    Beseitigungsanordnung im Kleingartengebiet - Abrissgebot; Beseitigungsanordnung;

    Sie waren auf die damalige Notsituation bezogen und sind inzwischen inhaltlich gegenstandslos geworden; eine Wohnnutzung lässt sich heute nicht mehr auf sie stützen (OVG Bremen, U. v. 04.02.1997 - 1 BA 39/96 - BRS 59 Nr. 150; vgl. auch BFH, U. v. 22.01.2004 - III R 39/02 - BFHE 205, S. 146).
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